Firmung
"Firmung" kommt vom lateinischen Wort "confirmare" stärken, festigen. Ein Nachfolger der Apostel (heute derjenige, der im Auftrag des Diözesanbischofs das Sakrament der Firmung spendet) ruft den Heiligen Geist auf die bereits Getauften herab, damit diese durch die Gaben des Heiligen Geistes gestärkt werden um ein Leben als Christ führen zu können. Ein Leben als Christ führen heißt sich zu Jesus Christus und zur Kirche zu bekennen und in der Welt Zeugnis für den Glauben an Jesus Christus geben.
Firmvorbereitung: Ankündigung auf der Pfarrverbands-Website, sowie per Aushang, und per Pfarrbrief. Die Firmvorbereitung ist vorgesehen für Schüler/ Schülerinnen, der 6. oder 7. Schulstufe (z. B. 2. Klasse oder 3. Klasse NMS, SMS oder Gymnasium). Beginn der Vorbereitung siehe Anmeldeblatt.
Anmeldung: schriftlich, mittels Anmeldeblatt (liegt in den Pfarrkirchen unseres Pfarrverbandes zur entsprechenden Zeit auf).
Elternabend: meist im November.
Das Sakrament der Firmung wird jährlich wechselnd entweder in Kirnberg oder in Texing/ Plankenstein/ St. Gotthard im Mai oder Juni gespendet. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Voraussetzung: Zur Firmung zugelassen wird, wer im Jahr der Firmung bis spätestens 31. August das 12. Lebensjahr (12. Geburtstag) vollendet hat.
Firmpate: Eltern können nicht Pate/Patin sein, da dies dem Sinn des Patenamtes widerspricht. Der Firmpate/die Firmpatin muss römisch-katholisch und bereits gefirmt sein und darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Mindestalter Firmpaten:16 Jahre.
Es ist sinnvoll, dass der Taufpate/die Taufpatin auch als Firmpate/Firmpatin vorgesehen wird.
Der Firmling sollte eine gute Beziehung zu seinem Firmpaten haben.
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Sie sind bereits erwachsen, sind jedoch noch nicht gefirmt und wollen das Sakrament der Firmung empfangen: Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Herrn Pfarrer auf.