Taufe
Die Taufe ist das erste Sakrament, das ein Mensch empfangen kann.
"Taufe" kommt von "tauchen". In der Antike tauchten die Täuflinge (getauft wurden anfangs nur Erwachsene) bei ihrer Taufe kurz unter und dann wieder auf. Dadurch sollte zum Ausdruck kommen, dass in der Taufe der "alte Mensch", welcher der Taufbewerber vor der Taufe war, stirbt und für den Täufling mit dem "Auftauchen" das neue Leben in Christus beginnt. Zum Zeichen dieses neuen Lebens erhält der Täufling das weiße Taufkleid überreicht.
Durch das Sakrament der Taufe wird ein Mensch in die Liebe des dreifaltigen Gottes eingetaucht und wird aufgenommen in die Gemeinschaft der Gläubigen (Kirche). Dem Getauften wird wirksam zugesagt: Du bist ein besonders geliebtes Kind Gottes, du bist Bruder/ Schwester Jesu und ein "Gefäß" des Heiligen Geistes. Gott wird dem getauften Menschen seine Liebe niemals entziehen.
Voraussetzung: Mindestens ein Elternteil gehört der römisch-katholischen Kirche an.
Sind beide Eltern aus der Kirche ausgetreten oder nicht getauft, ist ein Gespräch darüber mit Herrn Pfarrer nötig. Die Taufe ist dann nur mit Erlaubnis des bischöflichen Ordinariates möglich.
Zuständigkeit: Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in unserem Pfarrverband haben, also in Texing, Kirnberg, Plankenstein oder St. Gotthard, dann ist unser Herr Pfarrer, bzw. unser Herr Diakon für Sie zuständig.
Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht hier, brauchen Sie für die Taufe die schriftliche Tauferlaubnis Ihrer aktuellen Wohnpfarre. Diese erhalten Sie beim dortigen Pfarramt. Bitte setzen Sie sich mit diesem in Verbindung.
Anmeldung Taufe: Bitte 8 Wochen vorher in der Pfarrkanzlei oder direkt bei Herrn Pfarrer, oder Herrn Diakon. Der Taufe selbst geht ein Taufgespräch mit dem Herrn Pfarrer oder dem Herrn Diakon voraus. In diesem Gespräch wird informiert über den Ablauf , die Bedeutung und die Voraussetzungen für die Taufe. Idealerweise ist der Taufpate bei diesem Gespräch anwesend.
Bei verheiraten Paten ist es möglich, dass außerdem auch dessen Ehepartner Taufpate wird.
Bitte bringen Sie schon 8 Wochen vor dem Tauftermin folgende Dokumente in die Pfarrkanzlei (Sie bekommen diese bei der Taufe wieder zurück). Oder schicken sie diese an die Pfarrkanzlei per Email.
Vom Täufling:
-Geburtsurkunde und Meldezettel;
Von den Eltern des Täuflings:
-Taufscheine (wenn diese nicht in unserem Pfarrverband getauft worden sind)
-Trauungsschein/ Heiratsurkunde, wenn vorhanden.
Von Pate/Patin:
-Taufschein (nicht älter als 3 Monate) mit Vermerk, dass der Pate/ die Patin gefirmt ist.
- akademische Grade
-genaue Wohnadresse und Beruf des Taufpaten/ der Taufpatin.
Hinweis: Eltern können nicht selber Pate/Patin sein, weil dies dem Sinn des Patenamtes widerspricht. Die Taufe ist jedoch auch ohne Paten möglich, wenn zumindest ein Elternteil der röm.-kath. Kirche angehört. Der Taufpate muss römisch-katholisch, bereits gefirmt sein und darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Das Mindestalter ist 16 Jahre.
"Taufzeuge". Ein getaufter Christ, der nicht der katholischen Kirche angehört (z. B. evangelischer Christ) kann zusätzlich zum katholischen Taufpaten als "Taufzeuge" zugelassen werden. Ein Nicht-Christ oder jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, kann nicht Taufzeuge sein.
Bitte Name, Geburtsdatum, Wohnadresse, Konfession angeben.
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wollen aber durch die Taufe in die römisch-katholische Kirche aufgenommen werden? Die Taufe ist an kein Alter gebunden. Nehmen Sie bitte Kontakt mit Herrn Pfarrer auf oder wenden Sie sich an das Pfarramt Ihres Wohnortes.
Nötige Dokumente:
-Geburtsurkunde,
-Meldezettel,
-Heiratsurkunde/ Trauungsschein (wenn vorhanden).